Ein Betrieb wird im vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet. 15 Monate vor dem Stichtag erwarb der Betrieb eine (betriebsnotwendige) Maschine. Ist die Maschine separat nach § 200 Abs. 4 BewG zu erfassen?

Antwort:

Nein! Die Maschine ist zwar erst in den letzten 2 Jahren vor dem Stichtag angeschafft worden, aber § 200 Abs. 4 BewG bezieht sich nur auf eingelegte (also nicht auch auf angeschaffte oder hergestellte) Wirtschaftsgüter!