Zum 31.12.08 läuft die Festsetzungsfrist ab. Das Finanzamt gibt am 22.12.08 noch einen geänderten Bescheid (mit zutreffender Rechtsbehelfsbelehrung) wirksam bekannt. Wie lange läuft die Einspruchsfrist?

Antwort:

Die Einspruchsfrist wird durch die Festsetzungsverjährung nicht verkürzt, § 171 Abs. 3a Satz 1, 2. Halbsatz AO. Das bedeutet, dass regulär die Einspruchsfrist mit Ablauf 22.01.09 endet (wenn kein Fall von § 108 Abs. 3 AO vorliegt).