Wo ist eigentlich definiert, was ein Gebäude ist?

Antwort:

Hierfür gilt der Betriebsvorrichtungserlass (abgedruckt in den Erlassen 200/§ 68 BewG) vom 5.6.2013. Dabei gelten für ein Bauwerk die Merkmale Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung, Aufenthalt von Menschen gestattet, feste Verbindung mit dem Grund und Boden, beständig und standfest.