Für Vermittlungsleistungen gibt es auch Steuerbefreiungen. Wo sind diese geregelt?

Antwort:

Vermittlungsleistungen können insbesondere nach § 4 Nr. 5 UStG auch steuerbefreit sein, zum Beispiel die Vermittlung einer Ausfuhrlieferung, § 4 Nr. 5a UStG.