Der Unternehmer begutachtet einen Pkw in Nürnberg, macht sich dort ein paar Notizen, fährt in sein Büro nach Bamberg und verfasst dort am PC sein Gutachten. Ein paar Tage später übergibt er es dem privaten Auftraggeber bei einem Treffen in Würzburg. Wo ist denn der Ort der Begutachtungsleistung?
Antwort:
Die Begutachtung ist eine sonstige Leistung, § 3 Abs. 9 UStG an eine Privatperson (B2C), auch wenn das Werk in Papierform übergeben wird. Damit bestimmt sich der Ort nach § 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG. Entscheidend für die Leistung ist die Inaugenscheinnahme. Damit ist der Ort in Nürnberg.