Die Rücknahme nach § 130 AO erfolgt mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit. Wie nennt man so was mit den lateinischen Fachbegriffen?

Antwort:

Ex nunc (von nun an, also mit Wirkung erst für die Zukunft) und ex tunc (von damals an, also mit Wirkung für die Vergangenheit)