Welche Voraussetzungen sind an die umsatzsteuerliche Organschaft geknüpft?
Antwort:
Die umsatzsteuerliche Organschaft setzt eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung voraus, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. In der Regel ist die Organgesellschaft eine juristische Person. Organträger kann jeder Unternehmer sein. Die Organschaft ist auf das Inland beschränkt, § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG.