Was ist eigentlich eine vertretbare Sache? Und wo findet man dazu was?
Antwort:
A 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE erlaubt, dass bei vertretbaren Sachen die Vorsteuer aufgeteilt werden kann. Vertretbare Sachen sind Gegenstände, die nach Maß, Zahl oder Gewicht aufteilbar sind, z.B. Mehl in kg oder Heizöl nach Liter.