Woran erkenne ich in einer Aufgabe eigentlich, dass es sich um ein Kommissionsgeschäft handelt und wo steht dazu etwas?
Antwort:
Das Kommissionsgeschäft ist in § 383 HGB und § 3 Abs. 3 UStG geregelt. Dabei tritt der Kommissionär (also vereinfacht gesagt der „Zwischenhändler“) im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (das heißt auf fremdes Risiko) auf. Wenn also in einer Aufgabe steht, dass der Unternehmer die Ware im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines anderen verkauft, dann handelt er als Kommissionär. Beachten Sie, dass es neben der Verkaufskommission auch eine Einkaufskommission gibt!