Was ist eigentlich der Unterschied zwischen RB 11.6 und RB 109.3 ErbStR?
Antwort:
RB 11.6 ErbStR wird für Ableitungen in einer Kapitalgesellschaft angewendet. RB 109.3 ErbStR gilt hingegen für Ableitung in einem Einzelunternehmen oder bei einer Personengesellschaft.