Frage 490 AO

Wie lange ist die Festsetzungsfrist? Antwort: § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO in der Regel 4 Jahre. Soweit jedoch Steuern hinterzogen oder leichtfertig verkürzt wurden, gelten 10, bzw. 5 Jahre, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO.

Frage 489 Bew/ErbSt

§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG nimmt Edelmetalle und Perlen von der Begünstigung der beweglichen körperlichen Gegenstände aus. Gilt das eigentlich auch für die Perlenkette oder den Goldring? Antwort: Schmuck stellt als verarbeitetes Edelmetall oder Perlen ein...

Frage 488 USt

Warum gibt es eigentlich eine Mindestbemessungsgrundlage? Antwort: Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG soll verhindern, dass der Unternehmer mit einem verbilligten Verkauf zum Beispiel an nahestehende Personen umsatzsteuerlich vorteilhafter behandelt...

Frage 487 AO

Was beschwert eigentlich nach § 350 AO bei einem Einkommensteuerbescheid? Antwort: Die Beschwer ergibt sich aus der festgesetzten Steuer. Ferner kann auch eine außersteuerliche Beschwer bestehen. Nicht erforderlich für die Zulässigkeit ist, dass der Bescheid falsch...

Frage 486 Bew/ErbSt

Für das Ertrags- und Sachwertverfahren von Grundbesitzwerten gibt es auch Schemata. Wo findet man diese? Antwort: Die Schemata zu den Bewertungsverfahren sind in HB 184 und HB 189 ErbStH abgedruckt (im übrigen sogar mit den entsprechenden Gesetzesfundstellen –...