Frage 454 AO

Wo ist eigentlich der Ergänzungsbescheid geregelt? Antwort: Der Ergänzungsbescheid ist in § 179 Abs. 3 AO gesetzlich geregelt. Diese Regelung erlaubt, dass bisher fehlerhaft unterbliebene Feststellungen hierdurch nachgeholt werden können.

Frage 453 Bew/ErbSt

Wie gehe ich eigentlich bei der Artfeststellung eines bebauten Grundstücks effektiv in einer Klausur vor? Antwort: Die erste Frage ist, ob für das bebaute Grundstück eine Teilungserklärung vorliegt (das würde für Wohnungs- oder Teileigentum sprechen). Falls nicht, ist...

Frage 452 USt

Was sind eigentlich genau Teilleistungen? Antwort: Teilleistungen sind in § 13 Abs. 1 Nr. 1a Sätze 2 und 3 UStG genannt. Sie liegen vereinfacht gesagt vor, wenn sich aus einem Vertrag mehrere wirtschaftlich teilbare Leistungen und Gegenleistungen ergeben. Der...

Frage 451 AO

Wie lautet der Tenor einer Einspruchsentscheidung, wenn der Einspruch zwar zulässig ist, jedoch inhaltlich sich keine Änderung ergibt? Antwort: Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Frage 450 Bew/ErbSt

Was versteht man unter einer Schenkung unter Leistungsauflage? Antwort: Beispiel: Vater schenkt Grundstück seiner Tochter mit der Auflage einer anderen Person (z.B. deren Bruder) eine (Geld-)Leistung zu tätigen. Gemischte Schenkungen, Schenkungen unter...