Der Erstbescheid Einkommensteuer 01 erging unter Vorbehalt der Nachprüfung. 5 Monate später gibt das Finanzamt einen Änderungsbescheid ESt 01 zur Post, trifft aber keine Aussage, ob der Vorbehalt der Nachprüfung weiter bestehen bleibt oder aufgehoben wird. Besteht er weiter?
Antwort:
Es gilt bei behördlichem VdN die sogenannte Aufnahmetheorie (anders bei Vorbehalt kraft Gesetz). Das heißt ein einmal aufgenommener Vorbehalt bleibt solange bestehen, bis er entweder ausdrücklich aufgehoben wird oder aufgrund Festsetzungsverjährung nach § 164 Abs. 4 AO entfallen ist. Vgl. Sie dazu auch AEAO Tz. 6 zu § 164.