Bei Schenkungen gibt es keine Pauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG. Kann man dennoch Nebenkosten der Schenkung mindernd bei der Schenkungsteuer abziehen?

Antwort:

Ja, nach RE 7.4 Abs. 4 sind Erwerbsnebenkosten unbeschränkt abzugsfähig.