Wissens-Check
Täglich neue
Fragen und Antworten
Im Rahmen meines Unterrichts kommen immer wieder Fragen auf, die ich gerne auch hier einstelle. Hätten Sie es gewusst? Am folgenden Tag löse ich die Frage gerne mit einer kurzen Erläuterung auf! Aber keine Sorge! Natürlich müssen Sie im Unterricht auf die Antwort nicht warten. Schauen Sie einfach wieder hier vorbei, um stetig zu lernen!
Die Heutige Frage:
Frage 500 USt
Mit dieser 500. Frage habe ich mich aus Zeitgründen entschieden, den Wissens-Check mal pausieren zu lassen. Aktuell bestehen so viele Termine, dass ich es einfach nicht mehr dazu komme. Aber ich hoffe, dass es bald wieder möglich sein wird und dann wird der Wissens-Check wieder weitergeführt. Daher also heute vorerst mal die letzte Frage: Benötigt man für den Vorsteuerabzug bei der umgekehrten Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG eigentlich auch eine Rechnung? Antwort: Nein! Bei § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist eine Rechnung keine elementare Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, A 13b.15 Abs. 2 UStAE.
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