Kann auch ein Kommanditist erfolgreich Einspruch gegen den einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid einlegen, wenn im Gesellschaftsvertrag keine zum HGB abweichende Vertretung geregelt ist?

Antwort:

Ja, zum einen als Vertreter (ggf. Vertreter ohne Vertretungsmacht). Zum anderen wäre auch § 352 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO denkbar (jedoch eingeschränkte Prüfungskompetenz) oder falls der Kommanditist ausgeschieden ist (§ 352 Abs. 1 Nr. 3 AO.