Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Werklieferung und Werkleistung?
Antwort:
Eine Werklieferung (§ 3 Abs. 4 UStG) setzt voraus, dass der leistende Unternehmer auch einen Hauptstoff mit in seine Leistung (Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands) einbringt, vgl. auch A 3.8 Abs. 1 Satz 1 UStAE. Erbringt hingegen der leistende Unternehmer nur Arbeitsleistung und Nebenstoffe, liegt eine Werkleistung vor. Die Werklieferung wird in der Regel wie eine Lieferung, die Werkleistung wie eine sonstige Leistung qualifiziert.