Wie bewertet man Bargeld in Euro im Übrigen Vermögen?
Antwort:
Gar nicht! Es wird zwar angesetzt, aber nicht bewertet. Häufig wird zur Abgrenzung vom Nominalwert gesprochen. Manche vertreten auch Nennwert und wenden § 12 Abs. 1 BewG analog an. Da allerdings § 12 BewG nur für Kapitalforderungen und -schulden anzuwenden ist, passt § 12 Abs. 1 BewG nicht wirklich.