Was versteht man unter einem opaken Unternehmer?

Antwort:

Die Bezeichnung opaker Unternehmer umfasst besondere Unternehmer, z.B. Kleinunternehmer, Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze tätigen, usw. Für diese Unternehmer ist insbesondere § 1a Abs. 3 UStG zu beachten.